Unsere Leistungen

Die LAS GmbH übernimmt für Sie die Beitreibung von finanziellen Außenständen.
Dabei machen wir keine Unterschiede zwischen kleinen und großen Beträgen.
Im Fokus steht der Ausgleich offener Rechnungen von geleisteten Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserlieferungen.
Für jeden einzelnen Fall finden wir die optimale Strategie der Forderungsbeitreibung.
Mit Einfühlungsvermögen, Handlungsstringenz und den Instrumenten des modernen Forderungsmanagements sichern wir Ihre Liquidität.

Jeder Auftrag von Ihnen wird von uns unverzüglich bearbeitet, denn unsere jahrelange Erfahrung zeigt: Je schneller wir aktiv werden, um so größer sind die Chancen, dass Ihre Forderungen rasch bezahlt werden. Transparenz ist bei Allem, was wir für Sie tun, oberstes Gebot. Wir halten Sie deshalb regelmäßig über den Status Ihres Verfahrens auf dem Laufenden.

Wirtschaftlichkeitsprüfung:
Wir überprüfen für Sie künftige oder bestehende Geschäfts- und Vertragspartner
auf Zahlungsfähigkeit. Für die Bonitätsprüfung steht uns ein dichtes Netzwerk verschiedenster Datenbanken zur Verfügung. Außerdem recherchieren wir alle für ein Forderungsbeitreibungsverfahren nötigen Schuldnerdaten wie aktuelle Aufenthaltsorte, Firmensitze oder generelles Zahlungsverhalten.

Vorgerichtliches Mahnwesen:
Mit einem stringenten Mahnverfahren per Post steigen wir in aller Regel
in das Forderungsmanagement ein. Bleibt der schriftliche Erstkontakt erfolglos, nehmen wir persönlich Kontakt zum Schuldner auf. Mit psychologischem Gespür, Beharrlichkeit und professioneller Gesprächsführung kann die LAS in den meisten  Fällen, bei denen ein persönlicher Kontakt zum Schuldner per Telefon zustande kam, eine Zahlung erwirken. Ist ein sofortiger Ausgleich des Forderungsbetrages nicht möglich, vereinbaren wir Ratenzahlungen.
Kann die Forderung nicht beigetrieben werden, stellen wir im Namen und Auftrag unseres Mandanten/ des Versorger die Leistung durch Sperrung ein.

Titulierung durch Anwälte:
Sofern die außergerichtlichen Einziehungsbemühungen durch uns im Ergebnis erfolglos geblieben sein sollten, betreiben wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen den Schuldner und erwirken damit einen Vollstreckungsbescheid gegen
den Schuldner mit dem die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann. 
Im Bedarfsfall beauftragen wir unsere Vertragsanwälte zur Durchführung
der strittigen Verfahren mit dem Ziel einen vollstreckbaren Titel zu erwirken.

Überwachung:
Gerichtlich titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren.
Wir überwachen Schuldner in Ihrem Auftrag deshalb auch langfristig und überprüfen in regelmäßigen Abständen die finanziellen Verhältnisse, um kurzfristig Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten.

LAS GmbH

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